Rechtsprechung
BVerwG, 13.06.1991 - 5 C 56.86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bundessozialhilfegesetz - Vergünstigung nach BVFG - Eingliederungserleichterung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 28.03.1984 - 2 K 469/83
- VGH Baden-Württemberg, 04.06.1986 - 6 S 935/84
- BVerwG, 14.09.1990 - 5 C 56.86
- BVerwG, 13.06.1991 - 5 C 56.86
Papierfundstellen
- MDR 1992, 87
- NVwZ-RR 1992, 249
- FamRZ 1991, 1291 (Ls.)
- DÖV 1991, 1024
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 05.12.1969 - V C 66.68
Inanspruchnahme eines unterhaltspflichtigen Sowjetzonenflüchtlings im Weg der …
Auszug aus BVerwG, 13.06.1991 - 5 C 56.86
Die Inanspruchnahme ist ausnahmsweise zulässig, wenn es dieser Eingliederungserleichterung nicht (mehr) bedarf (Bestätigung von BVerwGE 34, 260 [BVerwG 05.12.1969 - V C 66/68]).Eine Ausnahme von der Regel habe das Bundesverwaltungsgericht zwar auch für den Fall angenommen, daß der Vertriebene sein vor der Flucht erzieltes Einkommen inzwischen wieder erreicht oder überschritten habe und der Anschaffungsbedarf bereits im wesentlichen befriedigt sei oder daß durch die ganze oder teilweise Erfüllung des Unterhaltsanspruchs nur eine unwesentliche Verzögerung der Bedarfsdeckung eintreten würde (BVerwGE 34, 260).
Der erkennende Senat hat bereits entschieden, daß § 91 Abs. 3 Satz 1 BVFG, ausgehend von der Zielrichtung des Bundesvertriebenengesetzes, dazu bestimmt ist, die Eingliederung der Flüchtlinge zu erleichtern (vgl. BVerwGE 34, 260 zu dem § 91 Abs. 3 BVFG F. 1971 entsprechenden § 91 Abs. 2 BVFG in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Oktober 1961 <BGBl. I S. 1882>).
- VGH Baden-Württemberg, 23.10.1991 - 6 S 2899/89
Überleitung eines Unterhaltsanspruches - Eingliederungserleichterung für …
Die Inanspruchnahme ist ausnahmsweise zulässig, wenn es dieser Eingliederungserleichterung nicht (mehr) bedarf (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 13.06.1991 - 5 C 56/86 -, NDV 1991 358, unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats, vgl Urteil vom 04.06.1986 - 6 S 935/84 -).Dies hat das Bundesverwaltungsgericht bereits im Urteil vom 05.12.1969 -- V C 66.68 --, BVerwGE 34, 260, dargelegt und im Urteil vom 13.06.1991 -- 5 C 56.86 -- (NDV 1991, 358) nochmals bestätigt.
- BVerwG, 28.06.1991 - 5 ER 300.91
Rechtsmittel
Mit der Revisionsentscheidung (Urteil vom 13. Juni 1991 - BVerwG 5 C 56.86 -) ist in der Hauptsache rechtskräftig entschieden und damit kein Raum mehr für eine aufschiebende Wirkung.